ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
für eine Kojencharterbuchung auf der Segelyacht SY SAUDADE
1.Anwendungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind gültig ab Januar 2025.
Sie gelten für sämtliche Verträge über einen Segeltörn mit Kojencharter zwischen dem Durchführer Firma Priweda Inh. Thomas Harald Schmid als Reiseveranstalter („VE“) und der teilnehmenden Person (m/w/d, „BUP“), Sie gelten nicht für die Buchung einer Bareboatcharter der SY SAUDADE sondern nur für mitsegelnde Personen auf der SY SAUDADE mit einem vom Veranstalter eingesetzten Skipper.
1.2 Mit der Anmeldung zum Segeltörn bietet die teilnehmende Person (m/w/d, „BUP“) dem Veranstalter als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Website des VE www.sy-saudade.com und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an.
1.3 Eine Buchung ist nur Online über das Buchungsformular auf www.sy-saudade.com möglich, und muss komplett ausgefüllt werden. Minderjährige Teilnehmer können nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Für die Vertragspflichten mehrerer teilnehmender Personen haftet die BUP, wie sie für die genannte Personenzahl die im Buch-ungsformular angegeben hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigungsmail durch den VE zustande. Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite vom VE erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren. Der Kunde gelangt durch Klicks auf das Buchungsformular, auf der er seine Daten eingeben kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fensterschließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-) korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per E-mail. Die Annahme der Anmeldung wird darin bestätigt.
1.4 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Kojencharter kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün-digungsrechte gelten. Dies bedeutet, die BUP kann bei einer Online-Buchung ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung über die Teilnahme am ausgewählten Törn ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt von der BUP geleistet und beim VE auf dem Konto als Gutschrift eingegangen sein.
2.1 Leistet die BUP auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist der VE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die BUP mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.1 orientieren, vorausgesetzt, die BU hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
3. Leistungen, Beginn und Ende der Kojencharter
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Segeltörns ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Internetseite www.sy-saudade.com zum Buchungszeitpunkt der BUP in Verbindung mit der entsprechenden Reisebestätigung an die BU.
3.2 Beginn des Segeltörns ist jeweils der laut Törnnummer angegebene Starttermin ab 18 Uhr. Ende des Segeltörns ist jeweils der laut Törnnummer angegebene Endtermin um 9 Uhr. Danach steht die SY Saudade bis zum nächsten Starttermin des nächsten Törns bis 18 Uhr wegen Service, Reinigung, Wartung sowie Crew- und Skipperwechsel nicht zur Verfügung.
4. Vertragsänderungen und Vertragsabschluss
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen ausser den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (etwa Austausch des Start- und / oder Zielhafens aus Wetter- oder Sicherheitsgründen erforderliche Änderungen der Route und des Zeitplans, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Segelns erforderlich ist. Die Erklärung der Änderungen kann auch durch den vom VE eingesetzten verantwortlichen Skipper erfolgen. Über die geänderten Leistungen erhält die BUP eine elektronische Information, etwa per E-Mail oder über die whatsapp- Gruppe, die die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert und muss von der BUP auch genauso bestätigt werden. Änderungen sind auch wirksam, wenn sie während des laufenden Segeltörns erklärt werden.
5. Preis, Preisänderungen nach Vertragsabschluss
5.1 Der Preis des Segeltörns umfasst die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Leistungen, die über die Bordkasse abgerechnet werden, wie etwa die tägliche Verpflegung, sind nicht im Preis enthalten. Ihr Umfang richtet sich im Einzelnen nach der Vorentscheidung der an Bord befindenden Crew. Vor dem ersten Ablegen der Yacht ist von der BUP eine pro Person berechnete Selbstbeteiligung an der Kaution in Höhe von € 200,00 die der Regulierung von Schäden an der Yacht, die die BUP gem. § 823 Abs. 1 BGB (mit-)verursacht hat, an den Skipper in Bar zu entrichten. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird der von der BUP zu tragende Teil der Kaution (ggf. nach Abzug von Schadensbeträgen) spätestens 14 Tage nach Törnende zurückgezahlt.
6. Rücktritt der BUP, Umbuchung, Erstzteilnehmer
6.1 Die BUP kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Text- oder Schriftform zu erklären. Tritt die BUP zurück, kann der VE eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich pauschaliert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des VE und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises wie folgt bestimmt:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Der BU ist es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.
6.2 Der VE behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.
6.3 Ein rechtlicher Anspruch der BUP auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Segeltörns) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 6.1 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführtwerden. Die BU kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung von Ziff. 6.1 ist dann nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstalter der BU keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 1-3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
6.4 Sollte die BUP die Reise nicht antreten können, kann sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Ein solches ist insbesondere, dass der Dritte dasselbe Geschlecht (w/m/d) wie die BUP aufweist, damit die gefundene Kabinenaufteilung weiterhin gewahrt werden kann. Tritt ein Dritter in den Vertragein, haften er und die BUP dem VE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der VE darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat der BUP einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6.5 Jeder Törn bedarf keiner Mindestanzahl von BUP. Er wird generell durchgeführt auch ohne eine BUP.
6.6 Bei Buchung der kompletten Yacht mit Skipper durch eine einzelne BUP erfolgt im Falle eines Teilrücktritts einer oder mehrer Teilnehmer keine Erstattung, sofern der gebuchte Törn mit den verbleibenden Teilnehmern des BUP oder nach-gebuchten Teilnehmern unverändert erbracht wird.
7. Haftung des Veranstalters, Mängelanzeige und Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und BUP auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
7.2 Die BU hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer / E-Mail beim VE anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit der VE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die BUP nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die BU Abhilfe, hat der VE den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der VE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der VE die Beseitigung des Mangels nach Satz 2 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der VE Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen in Form eines anderen Törns der SY SAUDADE anbieten.
7.3 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann die BUP den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VE eine ihm von der BUP bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom VE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der VE hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Skipper ist nicht berechtigt, Ansprüche der BU mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen.
7.4 Bei auftretenden Mängeln ist die BUP verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Nimmt die BUP einzelne Reiseleistungen, die der Veranstalter ihr ordnungs-gemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihr zu vertreten oder ihr zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wird die Erbringung der Leistung des VE i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil die BUP wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen fehlender physischer oder psychischer Eignung, oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch der BUP auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt die BUP schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.
7.5 Jede BUP ist für ihr rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich da die gebuchten Flüge oder der Eigenanreise in Selbstverantwortung erfolgen. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen.
8. Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens der BUP
8.1 Der VE kann den Vertrag mit der BUP ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die BUP trotz einer entsprechenden Abmahnung vom VE nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die BUP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies ist insbesondere bei festgestelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum der BUP der Fall oder wenn die BUP den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer oder navigatorischer Hinsicht nicht nachkommt, oder sonst durch ihr Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet, stört oder die körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefährdet.
8.2 Dabei behält der VE den Anspruch auf den gezahlten Aufenthalts- oder Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Auf-wendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Ver-wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die BUP selbst.
9. Datenschutz und Widerspruchsrechte der BUP
9.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert der VP die BUP in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Buchung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Kojenchartervertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der BUP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die BUP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der BUP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die BUP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die BUP kann unter der Adresse buchung@sy-saudade mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den VE unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
9.2 Mit einer Nachricht an kontakt@sy-saudade.com kann die BUP auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
10. Sonstiges
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Kojenchartervertrages zur Folge.
10.2 Soweit die BUP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des VE vereinbart.
10.3 Der VE kann ausschließlich an seinem Sitz verklagt werden.
10.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die BUP unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der VE nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerde-verfahren existiert nicht.